Eine wichtige Grundlage der Arbeit der Aktionsgruppe Kinderrechte ist die
UN-Kinderrechtskonvention. Alle unterzeichnenden Staaten versichern, dass
„[…] das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte“.
Die Staaten verpflichten sich, Kindern die gleichen Rechte wie Erwachsenen zu gewähren, sowie besondere Sorge für die Entwicklung und Bildung des Kindes zu tragen.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von allen Staaten mit Ausnahme der USA und Somalia unterzeichnet.
Im Wesentlichen sollten folgende Rechte des Kindes respektiert werden:
Recht auf
... Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
... einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
... Gesundheit
... Bildung und Ausbildung
... Freizeit, Spiel und Erholung
... informieren, mitteilen, gehört werden und versammeln
... eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der
Gleichberechtigung und des Friedens
... sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen
... Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
... eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
... Betreuung bei Behinderung
Diese Erklärung verpflichtet die unterzeichnenden Staaten insbesondere
• zum Verbot des Kriegsdienstes von Kindern sowie zum Schutz von Kindern vor Zwangsrekrutierung durch paramilitärische Armeen
• zur Implementierung und Aufrechterhaltung eines flächendeckenden und erschöpfenden Schulsystems
• zur Gleichbehandlung von Kindern mit Minderheiten- oder Migrationshintergrund
• sowie zum Verbot der Todesstrafe an jugendlichen StraftäterInnen